Das grosse Sockenwichteln ist ein internationaler Anlass für alle die gerne Socken stricken.Spass und Freude stehen im Vordergrund.
Jedes Wichtelchen bekommt mindestens ein Paar Socken und eine original SWTC-Sockenstrickanleitung – man kann nur gewinnen.
1. Das grosse Sockenwichteln – der Ablauf 1.1 Das grosse Sockenwichteln startet am
18. Oktober 2009Jedes Wichtelmami bekommt sein persönliches Strickmuster in englischer Sprache per E-Mail als PDF zugesandt.
Das grosse Sockenwichteln dauert so lange bis nur noch ein einziges Wichtelmami übrig ist und somit die „heissesten Nadeln“ hat.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die nach den Gesetzgebungen ihres Landes volljährig sind und ein Sockenstrickmuster in englischer Sprache verstehen und umsetzen können.
3. Offizielle Sockenwolle3.1 Zu
m grossen Sockenwichteln ist ausschliesslich „Tofutsies“ der Firma SWTC zugelassen.
Die Farbe ist frei wählbar.
4. Definitive Anmeldung und Anmeldefrist4.1 Die Anmeldefrist endet am
12. Oktober 2009 (Mitternacht).
Anmelden bitte per E-Mail: tumana@schnugis.net
Auf der Teilnahmekarte findest Du einen Zahlencode, diesen musst Du unbedingt in Anmeldemail vermerken. Ohne diesen Code ist die Anmeldung ungültig.
5. Startgeld5.1 Um beim grossen Sockenwichteln mitmachen zu können brauchst Du eine Teilnahmekarte.
Teilnahmekarten findest Du bei Deinem Tofutsies-Händler.
Die Teilnahmekarte kostet € 5.-
6. Der Gewinner und der Hauptpreis6.1 Das verbleibende Wichtelmami bekommt den Hauptpreis: ein Täschlein prall gefüllt mit 10 Knäueln Tofutsies. Und vielleicht ist noch die eine oder andere Überraschung mit drin
6.2 Natürlich gibt es noch weitere kleinere Preise zu gewinnen aber die sind (noch?) geheim!
7. Datenschutz7.1 Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und weder für Werbezwecke verwendet noch weitergereicht. Ausnahme: Jeder Mitwichtler erklärt sich einverstanden dass die Adresse dem oder ggf. den eigenen Wichtelmamis angegeben wird.
7.2 Die Teilnehmer verpflichten sich keine der ihnen anvertrauten Adressen weiterzugeben und/oder für andere Zwecke ausser dem des
grossen Sockenwichtelns zu verwenden.
8. Rechtsweg8.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.